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   OVG Niedersachsen, 24.11.2009 - 5 LC 159/07   

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OVG Niedersachsen, 24.11.2009 - 5 LC 159/07 (https://dejure.org/2009,6370)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.11.2009 - 5 LC 159/07 (https://dejure.org/2009,6370)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. November 2009 - 5 LC 159/07 (https://dejure.org/2009,6370)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Stellenzulage für flugzeugtechnisches Personal

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Nr. 5 Abs. 1 a) Vorbemerkung zu den BBesO A/B; § 42 BBesG
    Eigenverantwortliche Erbringung eines unmittelbaren Beitrags zur Flugsicherheit durch einen Soldaten als Voraussetzung für eine zulageberechtigende Verwendung i.S.d. Nr. 5 Abs. 1 a) der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B (BBesO A/B)

  • Judicialis

    BBesG § 42; ; Vorbemerkung zu den BBesO A/B Nr. 5 I a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eigenverantwortliche Erbringung eines unmittelbaren Beitrags zur Flugsicherheit durch einen Soldaten als Voraussetzung für eine zulageberechtigende Verwendung i.S.d. Nr. 5 Abs. 1 a) der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B ( BBesO A/B)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Eigenverantwortliche Erbringung eines unmittelbaren Beitrags zur Flugsicherheit durch einen Soldaten als Voraussetzung für eine zulageberechtigende Verwendung i.S.d. Nr. 5 Abs. 1 a) der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B (BBesO A/B)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 130
  • DÖV 2010, 236
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.1999 - 12 A 4064/98

    Beamter; Besoldung; Zulageberechtigung; Güteprüfer der Bundeswehr

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.11.2009 - 5 LC 159/07
    Nr. 5 Abs. 1 a) zu den BBesO A/B kann nur dann vorliegen, wenn der Soldat eigenverantwortlich als flugtechnisches Personal als Geselle, Meister oder in höherwertiger Funktion einen unmittelbaren Beitrag zur Flugsicherheit leistet (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 5.9.1995 - 5 L 3395/94 -, S. 8 des Urteilsabdrucks - UA - OVG NRW, Urt. v. 15.4 1999 - 12 A 4064/98 - in: Schütz/Maiwald, BeamtR ES/C I 1.4 Nr. 53, zitiert nach juris, Langtext Rn. 21 und 22; Bay. VGH, Beschl. v. 10.5.2005 - 15 ZB 00.1609 -, juris, Langtext Rn. 3, und Beschl. v. 29.1.2001 - 3 ZB 00.3504 -, juris, Langtext Rn. 3; VG München Beschl. v. 30.7.2002 - M 12 K 00.4878 -, juris, Langtext Rn. 21; VG Sigmaringen, Urt. v. 24.9.2003 - 9 K 1528/01 -, juris, Langtext Rn. 22; Sander, in: Schwegmann/Summer, BBesG, Stand: Mai 2009, Vbm.

    Nr. 5 zu den BBesO A/B, dass es bereits von Gesetzes wegen (OVG NRW, Urt. v. 15.4 1999 - 12 A 4064/98 - in: Schütz/ Maiwald, BeamtR ES/C I 1.4 Nr. 53, zitiert nach juris, Langtext Rn. 28) für die Zulageberechtigung eines eigenverantwortlichen, unmittelbaren Beitrags zur Flugsicherheit bedarf, der nicht durch Lehrtätigkeiten an Schulen erbracht werden kann.

    Zwar ging die Motivation des Gesetzgebers dahin, einen Personenkreis zu erfassen, dessen dienstliche Verwendung durch die Arbeit unmittelbar "vor Ort", d. h. am Luftfahrzeug oder am Gerät, geprägt ist (vgl. OVG NRW, Urt. v. 15.4 1999 - 12 A 4064/98 - in: Schütz/Maiwald, BeamtR ES/C I 1.4 Nr. 53, zitiert nach juris, Langtext Rn. 23).

    Damit eine zulageberechtigende Verwendung vorliegen kann, muss aber hinzukommen, dass mit dieser Arbeit eine unmittelbare (Eigen-) Verantwortlichkeit für die Flugsicherheit verbunden ist (OVG NRW, Urt. v. 15.4 1999 - 12 A 4064/98 - in: Schütz/Maiwald, BeamtR ES/C I 1.4 Nr. 53, zitiert nach juris, Langtext Rn. 21; Bay. VGH, Beschl. v. 10.5. 2005 - Bay. VGH, Beschl. v. 10.5. 2005 - 15 ZB 00.1609 -, juris, Langtext Rn. 3; Sander, in: Schwegmann/Summer, BBesG, Stand: Mai 2009, Vbm. Nr. 5 zu BBesO A/B Rn. 3).

    Denn ein Soldat vermag - ebenso wie ein Beamter (OVG NRW, Urt. v. 15.4 1999 - 12 A 4064/98 - in: Schütz/Maiwald, BeamtR ES/C I 1.4 Nr. 53, zitiert nach juris, Langtext Rn. 32) oder Arbeitnehmer (BAG, Urt. v. 17.12.1997 - 5 AZR 461/96 -, ZTR 1998, 423 f., zitiert nach juris, Langtext Rn. 34) - keinen Anspruch auf eine ihm nicht zustehende Leistung daraus herzuleiten, dass andere diese Leistung zu Unrecht erhalten.

  • BAG, 17.12.1997 - 5 AZR 461/96
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.11.2009 - 5 LC 159/07
    Dieser Wille des Gesetzgebers hat im Bundesbesoldungsgesetz selbst noch hinreichend Ausdruck gefunden (dies offen lassend: BAG, Urt. v. 17.12.1997 - 5 AZR 461/96 -, ZTR 1998, 423 f., zitiert nach juris, Langtext Rn. 28).

    Der Kreis der nunmehr Zulageberechtigten umfasst jedoch nicht jeden, der kausal zur Flugsicherheit beiträgt, sondern ist nach den Begründung für die Beschlussempfehlung des im Gesetzgebungsverfahren federführenden Innenausschusses (BT-Drucks. 11/8138, S. 31) auf die Beamten und Soldaten beschränkt, die "eigenverantwortlich ... einen unmittelbaren Beitrag zur Flugsicherheit leisten" (BAG, Urt. v. 17.12.1997 - 5 AZR 461/96 -, ZTR 1998, 423 f., zitiert nach juris, Langtext Rn. 27).

    Kausalverknüpfungen im Sinne einer unausweichlichen Voraussetzung haben nämlich mit der Frage der Unmittelbarkeit nichts zu tun (BAG, Urt. v. 17.12.1997 - 5 AZR 461/96 -, ZTR 1998, 423 f., zitiert nach juris, Langtext Rn. 29).

    Denn ein Soldat vermag - ebenso wie ein Beamter (OVG NRW, Urt. v. 15.4 1999 - 12 A 4064/98 - in: Schütz/Maiwald, BeamtR ES/C I 1.4 Nr. 53, zitiert nach juris, Langtext Rn. 32) oder Arbeitnehmer (BAG, Urt. v. 17.12.1997 - 5 AZR 461/96 -, ZTR 1998, 423 f., zitiert nach juris, Langtext Rn. 34) - keinen Anspruch auf eine ihm nicht zustehende Leistung daraus herzuleiten, dass andere diese Leistung zu Unrecht erhalten.

  • VGH Bayern, 10.05.2005 - 15 ZB 00.1609

    Stellenzulage für flugzeugtechnisches Personal Leiter einer Luftwaffenwerft

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.11.2009 - 5 LC 159/07
    Nr. 5 Abs. 1 a) zu den BBesO A/B kann nur dann vorliegen, wenn der Soldat eigenverantwortlich als flugtechnisches Personal als Geselle, Meister oder in höherwertiger Funktion einen unmittelbaren Beitrag zur Flugsicherheit leistet (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 5.9.1995 - 5 L 3395/94 -, S. 8 des Urteilsabdrucks - UA - OVG NRW, Urt. v. 15.4 1999 - 12 A 4064/98 - in: Schütz/Maiwald, BeamtR ES/C I 1.4 Nr. 53, zitiert nach juris, Langtext Rn. 21 und 22; Bay. VGH, Beschl. v. 10.5.2005 - 15 ZB 00.1609 -, juris, Langtext Rn. 3, und Beschl. v. 29.1.2001 - 3 ZB 00.3504 -, juris, Langtext Rn. 3; VG München Beschl. v. 30.7.2002 - M 12 K 00.4878 -, juris, Langtext Rn. 21; VG Sigmaringen, Urt. v. 24.9.2003 - 9 K 1528/01 -, juris, Langtext Rn. 22; Sander, in: Schwegmann/Summer, BBesG, Stand: Mai 2009, Vbm.

    Damit eine zulageberechtigende Verwendung vorliegen kann, muss aber hinzukommen, dass mit dieser Arbeit eine unmittelbare (Eigen-) Verantwortlichkeit für die Flugsicherheit verbunden ist (OVG NRW, Urt. v. 15.4 1999 - 12 A 4064/98 - in: Schütz/Maiwald, BeamtR ES/C I 1.4 Nr. 53, zitiert nach juris, Langtext Rn. 21; Bay. VGH, Beschl. v. 10.5. 2005 - Bay. VGH, Beschl. v. 10.5. 2005 - 15 ZB 00.1609 -, juris, Langtext Rn. 3; Sander, in: Schwegmann/Summer, BBesG, Stand: Mai 2009, Vbm. Nr. 5 zu BBesO A/B Rn. 3).

    Diese unmittelbare (Eigen-) Verantwortlichkeit fehlt bei (reinen) Lehr- und Ausbildungstätigkeiten (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 10.5. 2005 - Bay. VGH, Beschl. v. 10.5. 2005 - 15 ZB 00.1609 -, juris, Langtext Rn. 4), und zwar auch dann, wenn der Unterricht "unmittelbar am Gerät" stattfindet.

  • VGH Bayern, 09.03.2000 - 3 B 95.3615

    Keine Stellenzulage für Soldaten als flugzeugtechnisches Spezialpersonal

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.11.2009 - 5 LC 159/07
    Hiernach verbietet es sich nämlich, eine Stellenzulage einzuführen, die sich im Ergebnis als eine allgemeine Technikerzulage erweisen würde, die bei allen Verbänden, Einheiten usw. zu leisten ist, in denen Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugstriebwerke, Luftfahrzeugelektronik oder Luftfahrzeugausrüstung gewartet und instandgesetzt werden (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 9.3. 2000 - 3 B 95.3615 -, juris, Langtext Rn. 23) oder eine hierfür erforderliche Ausbildung erfolgt.

    Abschnitt D Nr. 11 c) der Verfahrensbestimmungen der Beklagten kann deshalb keine Geltung beanspruchen (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 9.3. 2000 - 3 B 95.3615 -, juris, Langtext Rn. 23).

  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.11.2009 - 5 LC 159/07
    Gegenüber der Einhaltung der Rücknahmefrist des § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG bestehen auf der Grundlage der höchstrichterlichen Auslegung der Norm (BVerwG, Beschl. v. 19.12.1984 - BVerwG Gr. Sen. 1 und 2.84 -, BVerwGE 70, 356 ff.), der sich der Senat anschließt, keine Bedenken.
  • BVerwG, 02.09.1994 - 2 B 51.94

    Soll Vorschriften - Verwertung - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.11.2009 - 5 LC 159/07
    Regelungen dieser Art sind nach dem darin erkennbaren Willen des Gesetzgebers einer ausdehnenden Auslegung und Ergänzung durch allgemeine Grundsätze nicht zugänglich (BVerwG, Beschl. v. 2.9. 1994 - BVerwG 2 B 51.94 -, juris, Langtext Rn. 3).
  • BVerwG, 22.09.1993 - 2 C 34.91

    Verwaltungsakt - Rücknahme - Vertrauensschutz - Kenntnis oder grob fahrlässige

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.11.2009 - 5 LC 159/07
    Mit dem zweiten Senat des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 16.11.1989 - BVerwG 2 C 43.87 -, BVerwGE 84, 111 [113], und Urt. v. 22.9.1993 - BVerwG 2 C 34.91 -, NVwZ-RR 1994, 369) ist davon auszugehen, dass die Vorschrift des § 48 VwVfG auch auf solche Fälle anzuwenden ist, in denen die Voraussetzungen eines auf laufende Geldleistungen gerichteten Verwaltungsaktes nicht von vornherein fehlten, sondern erst nach Ablauf eines gewissen Zeitraums wegfielen und der Verwaltungsakt deshalb für die Zeit vom Wegfall der Voraussetzungen an als rechtswidrig geworden beseitigt werden soll.
  • BVerwG, 16.07.1998 - 2 C 25.97

    Stellenzulagen im Besoldungsrecht, Voraussetzungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.11.2009 - 5 LC 159/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urt. v. 16.7. 1998 - BVerwG 2 C 25.97 -, in: Schütz/Maiwald, BeamtR ES/C I 1.4 Nr. 45, und Urt. v. 5.5. 1995 - BVerwG 2 C 13.94 -, BVerwGE 98, 192 [194], m. z. w. N.), der der Senat folgt, sind die besoldungsrechtlichen Stellenzulagen, soweit nicht für die einzelne Zulage ein anderer Maßstab festgelegt ist, grundsätzlich nach Grund und Höhe daran ausgerichtet, dass der Beamte oder Soldat die zulageberechtigende Tätigkeit nicht nur teilweise - neben anderen Aufgaben -, sondern in vollem, nach der Natur der Tätigkeit möglichen Umfang auszuüben hat; lediglich unwesentliche Anteile anderer Aufgaben können außer Betracht bleiben.
  • BVerwG, 16.11.1989 - 2 C 43.87

    Rückforderung zuviel gewährter Beihilfe - Beihilfebescheid - Rückwirkende Wegfall

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.11.2009 - 5 LC 159/07
    Mit dem zweiten Senat des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 16.11.1989 - BVerwG 2 C 43.87 -, BVerwGE 84, 111 [113], und Urt. v. 22.9.1993 - BVerwG 2 C 34.91 -, NVwZ-RR 1994, 369) ist davon auszugehen, dass die Vorschrift des § 48 VwVfG auch auf solche Fälle anzuwenden ist, in denen die Voraussetzungen eines auf laufende Geldleistungen gerichteten Verwaltungsaktes nicht von vornherein fehlten, sondern erst nach Ablauf eines gewissen Zeitraums wegfielen und der Verwaltungsakt deshalb für die Zeit vom Wegfall der Voraussetzungen an als rechtswidrig geworden beseitigt werden soll.
  • BVerwG, 05.05.1995 - 2 C 13.94

    Besoldungsrecht - Stellenzulage - Verwendung in zulagefähiger Funktion

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.11.2009 - 5 LC 159/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urt. v. 16.7. 1998 - BVerwG 2 C 25.97 -, in: Schütz/Maiwald, BeamtR ES/C I 1.4 Nr. 45, und Urt. v. 5.5. 1995 - BVerwG 2 C 13.94 -, BVerwGE 98, 192 [194], m. z. w. N.), der der Senat folgt, sind die besoldungsrechtlichen Stellenzulagen, soweit nicht für die einzelne Zulage ein anderer Maßstab festgelegt ist, grundsätzlich nach Grund und Höhe daran ausgerichtet, dass der Beamte oder Soldat die zulageberechtigende Tätigkeit nicht nur teilweise - neben anderen Aufgaben -, sondern in vollem, nach der Natur der Tätigkeit möglichen Umfang auszuüben hat; lediglich unwesentliche Anteile anderer Aufgaben können außer Betracht bleiben.
  • VG Sigmaringen, 24.09.2003 - 9 K 1528/01

    Stellenzulage für höherwertige Funktion im Bereich der militärischen

  • VG München, 30.07.2002 - M 12 K 00.4878
  • VGH Bayern, 06.07.1994 - 3 B 93.2961
  • VGH Bayern, 29.01.2001 - 3 ZB 00.3504
  • VGH Bayern, 18.05.2015 - 14 B 14.1635

    Zulage für flugzeugtechnisches Personal

    Es soll ein Personenkreis erfasst werden, dessen dienstliche Verwendung durch die Arbeit unmittelbar "vor Ort", d.h. am Luftfahrzeug oder am Gerät, geprägt ist, und mit dessen Arbeit eine unmittelbare Verantwortung für die Flugsicherheit verbunden ist (vgl. NdsOVG, U.v. 24.11.2009 - 5 LC 159/07 - juris Rn. 35 m.w.N.).

    Das Erfordernis der Unmittelbarkeit wird allerdings nicht schon dadurch erfüllt, dass eine Tätigkeit eine unverzichtbare Voraussetzung für die Flugsicherheit schafft; Kausalverknüpfungen im Sinne einer unausweichlichen Voraussetzung haben mit der Frage der Unmittelbarkeit nichts zu tun (vgl. NdsOVG, U.v. 24.11.2009 a.a.O. m.w.N.).

  • VGH Bayern, 18.05.2015 - 14 B 14.1634

    Zulage für flugzeugtechnisches Personal

    Es soll ein Personenkreis erfasst werden, dessen dienstliche Verwendung durch die Arbeit unmittelbar "vor Ort", d.h. am Luftfahrzeug oder am Gerät, geprägt ist, und mit dessen Arbeit eine unmittelbare Verantwortung für die Flugsicherheit verbunden ist (vgl. NdsOVG, U.v. 24.11.2009 - 5 LC 159/07 - juris Rn. 35 m.w.N.).

    Das Erfordernis der Unmittelbarkeit wird allerdings nicht schon dadurch erfüllt, dass eine Tätigkeit eine unverzichtbare Voraussetzung für die Flugsicherheit schafft; Kausalverknüpfungen im Sinne einer unausweichlichen Voraussetzung haben mit der Frage der Unmittelbarkeit nichts zu tun (vgl. NdsOVG, U.v. 24.11.2009 a.a.O. m.w.N.).

  • VGH Bayern, 18.05.2015 - 14 B 14.2599

    Zulage für flugzeugtechnisches Personal

    Es soll ein Personenkreis erfasst werden, dessen dienstliche Verwendung durch die Arbeit unmittelbar "vor Ort", d.h. am Luftfahrzeug oder am Gerät, geprägt ist, und mit dessen Arbeit eine unmittelbare Verantwortung für die Flugsicherheit verbunden ist (vgl. NdsOVG, U.v. 24.11.2009 - 5 LC 159/07 - juris Rn. 35 m.w.N.).

    Das Erfordernis der Unmittelbarkeit wird allerdings nicht schon dadurch erfüllt, dass eine Tätigkeit eine unverzichtbare Voraussetzung für die Flugsicherheit schafft; Kausalverknüpfungen im Sinne einer unausweichlichen Voraussetzung haben mit der Frage der Unmittelbarkeit nichts zu tun (vgl. NdsOVG, U.v. 24.11.2009 a.a.O. m.w.N.).

  • VGH Bayern, 23.11.2010 - 14 B 09.312

    Stellenzulage; flugzeugtechnisches Personal; Kalibrierpersonal

    Nach einhelliger Auffassung in der Rechtsprechung findet dies in der gesetzlichen Regelung hinreichenden Ausdruck (vgl. nur Nds. OVG vom 24.11.2009, Az. 5 LC 159/07 ).
  • VGH Bayern, 23.11.2010 - 14 B 10.417

    Stellenzulage; flugzeugtechnisches Personal; Kalibrierpersonal

    Nach einhelliger Auffassung in der Rechtsprechung findet dies in der gesetzlichen Regelung hinreichenden Ausdruck (vgl. nur Nds. OVG vom 24.11.2009 Az. 5 LC 159/07 ).
  • VGH Bayern, 13.12.2010 - 14 B 09.252

    Stellenzulage; flugzeugtechnisches Personal

    Nach einhelliger Auffassung in der Rechtsprechung findet dies in der gesetzlichen Regelung hinreichend Ausdruck (vgl. nur Nds. OVG vom 24.11.2009 Az. 5 LC 159/07 â?¹jurisâ?º).
  • VGH Bayern, 23.11.2010 - 14 B 09.313

    Stellenzulage; flugzeugtechnisches Personal; Kalibrierpersonal

    Nach einhelliger Auffassung in der Rechtsprechung findet dies in der gesetzlichen Regelung hinreichenden Ausdruck (vgl. nur Nds. OVG vom 24.11.2009, Az. 5 LC 159/07 ).
  • VG München, 07.11.2012 - M 21 K 11.3025
    Nach einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung setzt eine zulagenberechtigende Verwendung als flugzeugtechnisches Personal im Sinne der Nr. 5 Abs. 1 a) Vorbem BBesO A/B in qualitativer Hinsicht voraus, dass der Beamte oder Soldat eigenverantwortlich einen unmittelbaren Beitrag zur Flugsicherheit dergestalt zu leisten hat, dass dem damit befassten Wartungs- und Instandsetzungspersonal kein Fehler unterlaufen darf, sollen die im Flugdienst eingesetzten Soldaten nicht gefährdet werden ( OVG Münster vom 15.04.1999 - 12 A 4064/98 - Schütz/Maiwald BeamtR ES/C I 1.4 Nr. 53; BayVGH vom 22.07.2003 - 3 ZB 03.806 - juris; zuletzt sich anschließend: OVG Lüneburg vom 24.11.2009 - 5 LC 159/07 - juris; BayVGH vom 23.11.2010 - 14 B 09.313, 14 B 10.417 u.a.m. - juris).
  • VGH Bayern, 07.12.2010 - 14 B 09.277

    Stellenzulage; flugzeugtechnisches Personal

    Nach einhelliger Auffassung in der Rechtsprechung findet dies in der gesetzlichen Regelung hinreichenden Ausdruck (vgl. nur Nds. OVG vom 24.11.2009, Az. 5 LC 159/07 ).
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